Tillschneider: Schwere Straftäter sind auch schwer zu bestrafen.

Der Sprecher der #AfD-Fraktion für #Kultur #Bildung und #Wissenschaft Dr. #HansThomasTillschneider, stellt klar: „Schwere #Straftäter sind auch schwer zu bestrafen. Die Herabsetzung der Strafobergrenzen im #Jugendstrafrecht führt regelmäßig zur Unterschreitung der schuldangemessenen Mindesthöhe. Das ist eine rechtssystematische Schwäche, das ist der #Rechtssicherheit abträglich und das beeinträchtigt die Rechtsklarheit. Wer mit 18, 19 oder 20 Jahren schon morden und rauben kann, der kann auch wie ein Erwachsener bestraft werden und wie ein Erwachsener im Gefängnis sitzen. Es sind insbesondere #Migranten, die von der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende profitieren.“ #AFDLSA #ltlsa #SachsenAnhalt
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