Der verbotene Impfbefehl
„...und täglich grüßt das Murmeltier!“
Am 12. Oktober 2023 begleitete der MWGFD zum weiteren Mal einen Soldatenprozess vorm Amtsgericht Traunstein, in dem es vornehmlich um die angebliche Gehorsamsverweigerung bzgl. eines „Befehls zur Impfung“ ging. Doch es gibt noch Staatsbürger in Uniform, die sich nicht vom System kujonieren lassen. Treu zur Seite steht ihnen dabei der Rechtsanwalt Edgar Siemund, der selbst gedient hat und daher als Leutnant der Reserve a.D. die militärischen Gesetzmäßigkeiten auch aus eigenem Erleben kennt. Er stellt fest, dass sich wieder und wieder zeigt, welch fatale Folgen es hat, dass militärische Sachverhalte vor zivilen Strafgerichten verhandelt werden. Unkenntnis der komplexen und durch Dienstvorschriften sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprägten Rechtsmaterie führt manche Richter und Staatsanwälte regelmäßig an die Grenzen rechtsstaatlichen Verhaltens. Die in manchen Gerichten bereits bekannte Tatsache, dass ein „Befehl zur Impfung“ nicht gegeben werden darf, dringt nur langsam in das Bewusstsein anderer Staatsanwälte und Richter.
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