DE: TRIUMPH in AT! Verfassungsgerichtshof: Lockdown-“Nachfolge-Verordnungen“ verfassungswidrig!

Dr. Michael Brunner, Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung Mit dem heute am zugestellten Urteil vom hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der “Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten “Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die “alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar. ________________________
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