Anton Baron MdL: Bundesnotbremse hat sich als untauglich erwiesen und nur zu Freiheitsentzug geführt

Top 8 am 21. Juli 2021: Antrag der Fraktion der AfD “Föderalismus erhalten – Bundesnotbremse stoppen“ Die sogenannte „Bundesnotbremse“ (Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) stellt zum einen massiverechtliche Eingriffe in die Grundrechte, zum anderen in die verfassungsmäßig verankerte Länderhoheit dar. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) mit dem Grundgesetz. Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde die Bestimmung des § 28b neu in das IfSG aufgenommen. Überschreitet demnach auf Kreisebene die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmte Schwellenwerte innerhalb eines definierten Zeitraums, sind bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung vorgeschrieben. Di
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