Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Parlament getroffen werden müssen (Art 80 I GG).
Der Bundestag hat die Bundesregierung in einem Gesetz zwar ermächtigt, per Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für ‚Immunisierte‘ von den Corona-Maßnahmen zu regeln. ( § 28c IfSG)
Das Gesundheitsministerium hat dies nun aber noch nicht einmal in der Verordnung (Covid 19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung) selbst geregelt, sondern die Verantwortung dafür an zwei Bundesoberbehörden ( RKI und PEI) übertragen.
Die Definition von
...’geimpft’ und ’genesen’ hängt jetzt ausschließlich von einer Internetseite ab, die sich unbemerkt und blitzschnell ohne klar benannten Verantwortlichen ändern kann – so wie am geschehen.
Und im Bundestag soll weiterhin der längere Genesenenstatus gelten.
Ist das alles durch unsere Verfassung legitimiert oder verfassungswidrig ?
Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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