Deutschland kann Flchtlingsstatus anderer EU-Lnder ablehnen

‍ ️ Deutschland kann Flüchtlingsstatus anderer EU-Länder ablehnen Deutschland muss Schutzsuchende nicht automatisch als Flüchtlinge anerkennen, wenn diese bereits in einem anderen EU-Land den Flüchtlingsstatus haben. Die EU-Staaten seien zu so einem Vorgehen nicht verpflichtet, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Sie müssten eine eigenständige Prüfung durchführen und die Entscheidung des anderen EU-Staates berücksichtigen Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt und beantragte daraufhin auch in #Deutschland Schutz. Die deutschen Behörden erkannten sie allerdings nicht als Flüchtling an. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in den kommenden Monaten über ihren Fall entscheiden. Abonniert @satellit_de Quelle: Satellit
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