Quarantäneentschädigung für ungeimpfte Kontaktpersonen -VG Freiburg, - 10 K 664/22
Auch ein ungeimpfter Arbeitnehmer/Unternehmer hat einen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn er aufgrund einer Quarantäne /Absonderung nicht arbeiten durfte und so einen Verdienstausfall erlitt.
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Video zu VG Aachen:
Urteil VG Aachen:
Urteil VG Freiburg:
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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
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Tel.:05251/1859854
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