Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht seit Mitte März vor, dass alle Beschäftigten etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen eine doppelte Impfung gegen Covid-19 vorweisen müssen.
Ab dem 1. Oktober wird die Regelung auf drei Impfungen verschärft. Legt ein Mitarbeiter dem Gesundheitsamt keinen entsprechenden Nachweis vor, kann dieses ein Betretungsverbot verhängen. Bedeutet: Arbeitsverbot. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nicht solidarisch, sondern asozial und muss sofort enden, meint Nena Schink.
Alle Folgen von Viertel nach Acht:
#NenaSchink #Impfpflicht #Vierteln
...achacht
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