Fall Künast: „Wieso messen die Gerichte mit zweierlei Maß, Herr Brandner?“
Die „Grüne“-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat 22 Personen wegen massiver Beleidigungen angezeigt. Das erste Gericht erklärte sinngemäß: Derartiges müsse eine Politikerin aushalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch: Nö, muss sie nicht.
Ist ja alles gut und schön, bleibt nur die Frage: Wieso dürfen eigentlich nur linksgerichtete Menschen nicht beleidigt werden, warum sieht die Justiz beispielsweise nur zu, wenn demokratisch gewählte Politiker von der AfD als „Nazis“ oder Ähnliches beschimpft werden?
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