OVG Münster: Neues Urteil ermöglicht dem Verfassungsschutz weitere Überwachung der AfD

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Montag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD rechtmäßig als “rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft hat. Nach der Lektüre der in der Pressemitteilung veröffentlichten Begründung des Urteils bleibt ein ganz anderer Verdacht. Meinungsartikel dazu:
Back to Top