Egal ob das Kopftuchverbot für Lehrerinnen oder das Verbannen von Kruzifixen aus den Klassenzimmern - der Umgang mit religiösen Symbolen in staatlichen Institutionen wurde in der letzten Zeit immer wieder heftig diskutiert. Laut Artikel 4 des Grundgesetzes herrscht in Deutschland Religionsfreiheit. Das bedeutet auch, dass man seinen Glauben frei ausüben darf. Seit dem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2021 dürfen Arbeitgeber*innen ihren Angestellten nun verbieten, beispielsweise ein Kopftuch zu tragen. Zumindest wenn nachweislich ein Nachteil für das Unternehmen durch das Tragen des religiösen Symbols entstehen würde.
Sollten religiöse Symbole aus Gründen der Neutralität aus staatlichen Institutionen wie Schule, Polizei oder Gerichten verbannt werden? Oder darf jede*r selbst entscheiden, wie er seine Religionsfreiheit ausüben möchte? Bei #13Fragen haben wir mit Betroffenen, Gläubigen, Befürworter*innen und Gegne
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