Schutzmacht im zwingenden Völkerrecht - aktiv seit dem
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Reinhard HAßENFLUG und Dirk HAUPT
c/o auswärtiger Dienst - Abteilung 501
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Frau FINGERLE gibt am im Rechtauftrag der Referatsleiter für den Außenminister Heiko MAAS wegen Ausfall und nicht Erreichbarkeit der staatlichen Stellen (Art. 9-11 UN-RES 56/83) die Kapitulation der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Referates 501 vom auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Gemäß § 41 Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher Verträge (RvV) in Verbindung mit § 72 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ist die Zuständigkeit zwingend geregelt.