Impfzwang – Verfassungsklage gegen 2G-Regel | Dr. Christoph Berndt
▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
📜Die 2G-Regel, die Anfang der Woche von der Landesregierung in Kraft gesetzt wurde, stellt in unseren Augen einen Verstoß gegen die Landesverfassung dar.
💉Ein Impfzwang, und die 2G-Regel ist faktisch genau dies, verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Außerdem gibt es keinerlei Begründung dafür: Geimpfte sind genauso Virusträger wie Ungeimpfte, werden allerdings seltener bis gar nicht getestet.
👩🏼⚖️Deshalb haben wir heute ein „Abstraktes Normenkontrollverfahren“ – also Verfassungsklage – eingereicht.
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Alle Anklagen null und nichtig ⚠️ Direkter und indirekter Impfzwang