Altersarmut trotz Leibrente? Wissen ist eine Holschuld!

Die Leibrente der staatlichen Alterversorgung ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Wohlfahrtspflege des Deutschen Reiches. Ihre Einführung im Verbund mit Kranken- und Unfallversicherung stellte einen revolutionären und weltweit einmaligen Sozialgesetzgebungsakt unter der Regierung Kaiser Wilhelms und Otto von Bismarck dar. Detaillierte Informationen zum gültigen Recht der Alterversorgung ab Seite 282, das Rechenbeispiel auf Seite 304 in den Fußnoten →
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