Uli Henkel (AfD) über 60 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen

Am 30. Oktober 1961 unterzeichnete das Kabinett Adenauer III in Bad Godesberg das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei. Eigentlich sollten sich die Arbeitskräfte maximal zwei Jahre in Deutschland aufhalten und nach dem Rotationsprinzip ausgetauscht werden. Aber es kam anders und führte zu einer verstärkten Einwanderung aus der Türkei. Die angeworbenen Arbeiter, in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet, blieben. Bis zum Anwerbestopp 1973 reisten insgesamt türkische Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland, rund kehrten wieder zurück in die Türkei. Über Familiennachzug und Verheiratungen leben mittlerweile ca. 3,5 Millionen Türken und türkeistämmige in Deutschland. Am Montag, den findet im Bayerischen Landtag zum 60-jährigen Jubiläum dieses Anwerbeabkommens um Uhr ein Festakt statt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Uli Henkel, der auch hierzu eingelad
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