“Zwei Jahre Gefängnis für Ansammlungen?“ Marc Bernhard AfD (MdB)
Quelle:
Dieses Video zeigt eine genehmigte Veranstaltung (Artikel 8 des Deutschen Grundgesetz)
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden und spiegelt den Zeitpunkt der Zeitgeschichte (Spezill Corona) der Bundesrepublik Deutschland wider. Der Videotitel und der Inhalt diese Videos unterliegt dem Artikel 5 (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.) des Deutschen Grundgesetze.
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