Auch auf Autobahnen gilt Versammlungsfreiheit Rechtswissenschaftler verteidigt Klimakleber im Bundestagsausschuss

Mit Verschärfungen im Strafrecht will die Fraktion CDU/CSU auf die Klimaproteste der Gruppe “Letzte Generation“ reagieren, welche in den vergangenen Monaten unter anderem Straßen blockiert und in Museen Kunstwerke attackiert hat. Am Mittwoch debattiert der Rechtsausschuss des Bundestages über den Antrag, welcher unter anderem die Anhebung der Strafmaßnahmen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von drei Monaten auf bis zu fünf Jahren vorsieht. Dem entgegen setzen die Gegner des Antrags auf eine Forderung nach Strafminderung. Denn einerseits, so erklärte der Rechtswissenschaftler und Professor für Staats- und Verfassungsrecht, Clemens Arzt, bestünde auch auf den Autobahnen grundsätzlich das Recht auf Versammlungsfreiheit, zudem seien auch Radikalität und Extremismus verfassungsrechtlich geschützt. Andererseits würden die Klima-Protestler die Bundesregierung lediglich dazu auffordern, sich an ihre eigenen Gesetze zu halten. Und was ist mit dem Betretungsverbot von Autobahnen? Mehr auf unserer Webseite:
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