SEHR BALD MACHT DAS SICH ALS “UNFASSBAR“ BEMERKBAR !!! ANDREAS POPP ERKENNT DIESEN WAHNSINN !!!

Pleite bezeichnet umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person oder eines Unternehmens, besonders in den festen Wendungen „Pleite machen“ (hier als Substantiv), „pleite gehen“ und „pleite sein“ (hier jeweils adjektivisch), in einem allgemeineren Sinne bisweilen auch so viel wie „Misserfolg, Niederlage, Reinfall“. Von der Pleite abgeleitet ist der Pleitegeier als sprichwörtliches Sinnbild für den Konkurs sowie die spöttische Bezeichnung Pleitier für einen insolventen Geschäftsmann. Unter Bankrott (ital. banca rotta, „zerschlagener Tisch“) versteht man die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (umgangssprachliche auch Konkurs oder Pleite). In Deutschland wird mit diesem Begriff strafrechtlich eine Insolvenzstraftat bezeichnet.
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