DUELL DES TAGES: Härtere Strafen für Klima-Chaoten? Raphael Thelen vs. Thomas Heilmann

DUELL DES TAGES: Härtere Strafen für Klima-Chaoten? Raphael Thelen vs. Thomas Heilmann Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung den Anfangsverdacht zur Einstufung der Klimaschutzgruppe Letzte Generation als kriminelle Vereinigung bestätigt. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Das Gericht verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Klimaaktivisten der Letzten Generation. Mit der Entscheidung wies das Gericht zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmen als unbegründet zurück. Das Amtsgericht hatte die Durchsuchungen wegen des Anfangsverdachts genehmigt, dass die Mitglieder der Letzten Generation eine kriminelle Vereinigung bilden. Die von der Razzia betroffenen Aktivisten haben nun keine weiteren Rechtsmittel mehr gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Das Landgericht entschied, dass die Letzte Generation die Voraussetzung einer Vereinigung erfülle, weil sie nach den bisherigen Ermittlungen einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss darstelle. Für die Bewertung, dass der Zweck der Vereinigung das Begehen von Straftaten sei, sei nicht die Voraussetzung, dass dies der Hauptzweck sein müsse, um als kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden. Ausreichend sei, wenn das Begehen von Straftaten einer von gegebenenfalls auch mehreren Zwecken sei. Im konkreten Fall der Letzten Generation gehörten dazu die Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben und Sachbeschädigungen als wesentlich mitprägende Zwecke für die Gruppe. Diese Taten begründen nach Auffassung des Gerichts auch eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Mit Blick auf die Störung und Blockaden des Betriebs verschiedener Flughäfen und konzertierte Aktionen, um den Durchfluss verschiedener Ölpipelines zu unterbrechen entschied das Gericht, dass auch nicht von einer Geringfügigkeit der Straftaten auszugehen sei. Deshalb seien Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig. #weltnachrichtensender #deutschland #letztegeneration #klimakleber Abonniere den WELT YouTube Channel WELT DOKU Channel WELT Podcast Channel WELT Netzreporter Channel Der WELT Nachrichten-Livestream Die Top-Nachrichten auf Die Mediathek auf WELT Nachrichtensender auf Instagram WELT auf Instagram In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team Video 2023 erstellt
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