Urteil vor Gericht: Söders Kreuzerlass ist rechtens | BR24
In Bayern darf weiter im Eingangsbereich jedes staatlichen Dienstgebäudes ein Kreuz hängen. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den umstrittenen Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder aus dem Jahr 2018 bestätigt.
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