VERFASSUNGSWIRDIG - Nachtragshaushalt 2023 ZERLEGT vom Bundesrechnungshof abgeschmettert!

Der Bundesrechnungshof hat den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für verfassungsrechtlich äußerst problematisch kritisiert. Die Prüfer monieren, dass die Regierung nicht alle Sondervermögen bei der Berechnung der erlaubten Kreditaufnahme berücksichtigt hat. Außerdem hält der Rechnungshof die rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Union warnte die Ampelkoalition vor neuen rechtlichen Problemen. Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass der Haushalt 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben ist. By European Commission (Christophe Licoppe) - Audiovisual Service, Attribution, Von Michael Lucan - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, By Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0,
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