Die Willkür der Justiz geht munter weiter. Statt einer Ermittlung wegen § 201 StGB (weswegen ja überhaupt die Durchsuchung bei Stephanie stattfand!) wird jetzt wegen Volksverhetzung ermittelt! Tja, wenn das Eine nicht greift, dann ziehen die sich eben etwas anderes aus dem Hintern!
- § 201 Abs (2) StGB
- § 130 StGB
- §§ 98 Abs. (1), 102 und 105 StPO
- Artikel 103 Abs. (2) GG
- § 226 BGB