Nachweis für Masernpflichtimpfung erneut verschoben

Die Pflicht zum Nachweis einer völlig überflüssigen Masernimpfung wurde ein zweites Mal um 6 Monate verschoben auf den 31. Juli 2022! Kein Schüler und kein betroffener Mitarbeiter im Gesundheits- oder Bildungswesen darf vorher mit irgendwelchen Sanktionen belegt werden! Ich prognostiziere eine solche Verschiebung auch für die Nachweispflicht im Gesundheitswesen. Also lasst Euch nicht kirre machen, kühlen Kopf bewahren und dem Druck standhalten! Stärkt Eure Standfestigkeit und Euer Rückgrat! Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Masernpflichtimpfung findet Ihr auf meiner Homepage unter . Das Bundesverfassungsgericht hat hierüber seit fast einem Jahr noch nicht entschieden. Abwarten und Tee trinken! Aushalten, durchhalten, standhalten, dagegen halten! Wir schaffen das - am besten gemeinsam! Ihre / Eure Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht
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