Hausdurchsuchungen in Deutschland ohne Unterschrift und Ausweis von Richter und Kriminalpolizei

Es ist gängige Praxis, dass bei erheblichen Eingriffen in Firma und Privatsphäre keiner mehr persönlich haften will, die Richter unterschreiben nicht mit Namen. Es gibt auf Verlangen lediglich Visitenkarten der Kripo, keine Dienstausweise. Wer dagegen ist, wird von den bewaffneten Agierenden währen der Durchsuchung und danach massiv bedroht. Viele meinen jedoch, dass ein “gez.“ und eine Paraphe des Richters oder einer Justizfachangestellten ausreichen, weil das Original beim Gericht verbleibt. Durchsuchun
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