Sind Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig?

Bei Hartz-IV-Sanktionen bis zu 60 Prozent vom Lebensunterhalt müsste man Lebenskünstler sein, meint Jens Petermann, ehemaliger Richter beim Sozialgericht Gotha. Er ist überzeugt, daß die Sanktionen bei „Hartz IV“ verfassungswidrig sind. Deshalb muss sich nun mit dieser längst überfälligen Frage das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zugrunde liegt der Fall eines „Kunden“, der nach mehrfachen Vermittlungs- und Eingliederungsverweigerungen von der Arbeitsverwaltung eine 60prozentige Kürzung erhielt. Dabei
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