Mobilfunk-Datenskandal | Anwalt Christian Solmecke
Mobilfunkanbieter wie O2, Telekom oder Vodafone haben nach Abschluss eines Handyvertrages Daten über Sie an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa übermittelt. Das ist verboten und kann massiv negative Auswirkungen für Sie haben, weshalb Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Mobilfunkanbieter haben.
Bei den übermittelten Daten handelt es sich um sogenannte Positivdaten. Solche Positivdaten fallen bei jedem Vertragsschluss an. Gemeint sind Informationen darüber, ob und wann Sie Verträge mit Telekommunikationsanbietern oder anderen Firmen abgeschlossen haben. Im Gegensatz dazu werden als Negativdaten insbesondere Informationen über Zahlungsrückstände bezeichnet, welche zur Einschätzung der Zahlungswahrscheinlichkeit genutzt werden. Bei den Positivdaten haben Sie sich als betroffener Kunde im Unterschied zu Negativdaten aber absolut nichts zuschulden kommen lassen und eine Übermittlung an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa ist nicht zu rechtfertigen, auch weil die Übermittlung alles andere als harmlos ist! Denn jede Information über Sie kann für Sie Folgen haben. Sollten Sie z.B. mehrere Mobilfunkverträge haben oder diese häufig wechseln, gelten Sie unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalten deswegen unter Umständen keinen Vertrag, auch wenn Sie alle Rechnungen pünktlich bezahlt haben. Das Landgericht München I hat nun per Urteil bestätigt, dass die Positivdaten nicht an die SCHUFA weitergegeben werden dürfen. Die bisherige Praxis verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Verbraucherkanzlei Legalbird, verlangen wir in einem ersten Schritt Auskunft darüber, welche Daten über Sie, übermittelt wurden und fordern sodann 5000 Euro Schadensersatz für Sie ein! Füllen Sie dazu ganz einfach das Formular auf dieser Seite aus und wir melden uns bei Ihnen. Verpassen Sie nicht die Chance auf 5000 Euro. So geht’s:
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Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, und App- Entwickler.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Geschäftsführer der cloudbasierten Kanzleisoftware auch erfolgreicher LegalTech-Unternehmer.
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Mobilfunk-Datenskandal | Anwalt Christian Solmecke