Wahlantritte nur für die bereits im Bundestag vertretenen Parteien? Die Corona-Maßnahmen fördern ein grundlegendes Problem unserer Demokratie zutage. Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, müssen vor jeder Wahl so genannte Unterstützungsunterschriften von Wählern bei der Wahlbehörde vorlegen. Diese Regelung gilt nicht für die bereits im Bundestag vertretenen Parteien. Die Crux an der Sache ist, dass ebenjene im Bundestag vertretenen Parteien aber über die Höhe ebenjener Unterschriften bestimmen können. Etwa Unterschriften muss jede dieser kleinen Parteien sammeln, um in jedem Bundesland auf dem Stimmzettel mit der Zweitstimme wählbar zu sein. Hinzu kommen mehr als Unterstützungsunterschriften, um auch überall mit der Erststimme wählbar zu sein. Davon abgesehen, dass diese eben nur für kleinere Parteien geltenden Hürden bereits an sich die demokratischen Prinzipien verletzen, ist es während sich re
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