Die EU-Kommission hat Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die rechtliche Grundlage für die Klage: Nach Ansicht der Kommission ist das Bundesverfassungsgericht nicht berechtigt, Rechtsakte der EU-Organe zu überprüfen.
Die Hintergründe dazu, erklärt von Gunnar Beck, Europaabgeordneter der AfD.
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