Lauterbachs Herz-Gesetz soll sptestens im Jahr 2025 in Kraft treten
Lauterbachs Herz-Gesetz soll spätestens im Jahr 2025 in Kraft treten
Aus Ministeriumskreisen hat die „Bild“ erfahren, dass Kanzleramt, Wirtschafts- und Finanzministerium den Weg für das „Gesundes-Herz-Gesetz“ von Gesundheitsminister Karl Lauterbach freigemacht haben. Das Gesetz soll für eine bessere Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sorgen. Dazu gehören unter anderem:
Herz-Checks für Erwachsene per Gutscheine
Untersuchungen für Kinder und Jugendliche zwecks Früherkennung
Jährliche Versorgung von Rauchern mit Medikamenten zur Rauchentwöhnung
Einfacherer Zugang zu cholesterin-senkenden Medikamenten
Die Kosten für die Leistungen des Herz-Gesetzes sollen die Krankenkassen tragen, dafür sollen die Präventionsleistungen umgeschichtet werden.
#Lauterbach #Gesetz
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Quelle: Satellit
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