AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden | AFP

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Sie möchten mehr über die Angebote von AFP erfahren oder ein Video lizenzieren, das Sie auf unserem Kanal gesehen haben? Hier entlang, bitte 👉 N.B.: Die Angebote und Inhalte von AFP sind nur für den professionellen Gebrauch bestimmt.
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