DEUTSCHLAND: Juristischer Paukenschlag! Bundesverwaltungsgericht kippt Nancy Faesers Compact-Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremistischen Magazins “Compact“ vorerst gestoppt. In einem Eilverfahren äußerten die Richter Zweifel, ob das Verbot verhältnismäßig sei und forderten, dass zunächst mildere Maßnahmen geprüft werden sollten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte Mitte Juli das Magazin verboten, das vom AfD-nahen Verleger Jürgen Elsässer herausgegeben wird. Sie begründete das Verbot mit Hetze gegen Juden, Menschen mit Migrationshintergrund und die parlamentarische Demokratie.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein komplettes Verbot des Print- und Onlineangebots nur unter strengen Voraussetzungen möglich sei, obwohl eine verfassungsfeindliche Grundhaltung erkennbar ist und Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung als ein wichtiges Bekenntnis zur Pressefreiheit. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster betonte, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war und dass Faeser ihren Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der Grundrechte fortsetzen müsse, um politischen Schaden zu vermeiden.
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