HM II, 119 VDHM “Marsch des Hessischen Kreis-Regiments und des Regiments Landgraf“

HM II, 119 (auch AM II, 262) Marsch des Hessischen Kreis-Regiments und des Regiments Landgraf Gezeigte Flagge: Flagge des Reichswehrministers (1921-1933) Nach der Reichsdefensionalordnung von 1681 bestand das Reich aus 10 Reichskreisen. Die Territorialfürsten innerhalb des entsprechenden Wehr-Kreises hatten entsprechend Ihrer Größe und Hausmachtstellung Truppen für ein stehendes Heer (“Die Reichsarmee“) zu kontingentieren. Insgesamt als sogenanntes “Simplum“ 40tsd. Mann, davon 12tsd. Kavallerie, das sich in Kreis-Regimenter gliederte. Im Kriegsfall liess sich diese Heer rasch verdoppeln (Duplum) oder gar verdreifachen (Triplum). Diese Defensionalordnung hatte im Wesentlichen bis zum Untergang des Alten Reiches bestand. Hessen-Darmstadt bzw. Hessen-Hanau zählte zum Oberrheinischen Reichskreis. Sein zu stellendes Kreis-Regiment gliederte sich in ein Batl. Grenadiere und eines (das II. Batl.) mit Musketieren von zusammen knapp über 1000 Mann. Damit
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