Hafenanwälte zu Testpflicht in Schulen und am Arbeitsplatz und zur Entschädigung nach § 56 IfSG

Heute melden sich die Hafenanwälte, Antonia Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Marcel Templin (vormals “Maskforce“), mit Hinweisen zum Umgang mit der Testpflicht an Schulen und am Arbeitsplatz. Wie soll ich mich verhalten und was ist eigentlich die “ultima ratio“ des Staates, wenn sich ein Schüler partout nicht testen lassen will. Droht wirklich der Zwangstest durch die Polizei oder das Gesundheitsamt? Wir hoffen, dass wir auf diesem Weg weiterhelfen können. Die Hafenanwälte haben ihren Sitz in Berlin, sind aber auch bundesweit im Einsatz. Für laufende Projekte, wie z. B. Gerichtsverfahren zum Stichwort “Gefährdungsbeurteilung“ an den Schulen wegen Masken und Tests, haben wir zur organisatorischen Erleichterung z. B. ein Paypalkonto unter arbeitsschutz@ eingerichtet. Wer bei solchen Verfahren mitmachen will, kann sich unter der vorgenannten Mailadresse gern anmelden. Über Feedback freuen wir uns. Und wer uns nicht ode
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