Shutdown-Verlängerung verstößt (erneut) gegen das Infektionsschutzgesetz!

Lockdown erneut verlängert: Bund und Länder haben den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen am 1. März wieder öffnen. Für die Schulen gibt es hingegen keine einheitliche Regelung - erste Länder kündigten bereits schrittweise Öffnungen an. Wie Rechtsanwalt Markus Mingers die Lage einschätzt, erfahrt ihr in diesem Video! ▬ Kontaktieren Sie uns über: office@ ▬▬▬▬▬▬ SOCIAL MEDIA Facebook: Instagram: Linked In: Blog:
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