Shutdown-Verlängerung verstößt (erneut) gegen das Infektionsschutzgesetz!
Lockdown erneut verlängert: Bund und Länder haben den Lockdown bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen am 1. März wieder öffnen. Für die Schulen gibt es hingegen keine einheitliche Regelung - erste Länder kündigten bereits schrittweise Öffnungen an. Wie Rechtsanwalt Markus Mingers die Lage einschätzt, erfahrt ihr in diesem Video!
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4 years ago 00:10:58 1
Shutdown-Verlängerung verstößt (erneut) gegen das Infektionsschutzgesetz!