Richterin Karin: Bevorzugung von 2G/3G bricht mit menschenrechtlicher Tradition

Am fand in Mannheim eine Demonstration gegen die anhaltenden Verfassungsbrüche der Landes- und Bundesregierung statt. Es nahmen 400 Personen (nach Polizeiangaben mehr als 300) an der Kundgebung auf dem Marktplatz teil. Ziel der Kundgebung war es die vergangenen Corona-Regeln, den unkritischen Journalismus zu kritisieren, juristische Aufarbeitung zu fordern und sich gegen präventiv die Repressionen im kommenden Herbst auszusprechen. Kurzfassung: Rechtfertigung für Beschränkungen von Rechten auf 2G und 3G fehlt. Auch Vorreiterländer mit hoher Durchimpfquote stehen nicht besser dar. Selbst wenn Impfung hülfe, verstößt die Gewährung von Rechten abhängig vom Impfstatus gegen die Menschewürdegarantie und Demokratieprinzip. Die Grundrechte kennen nach Grundgesetz keine Voraussetzungen. Es gibt fatale Verhaltensanreize durch den indirekten Impfzwang. 2G, 3G ist sozialer Sprengstoff und Schädigung des Rückhalts für demokratische Staatsform. Die derzeitige Politik ist ein Bruch mit allen menschenrechtlichen
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