Die CDU/CSU-Fraktion hat in ihrer Sitzung am 15. Oktober 2024 entschieden, sich nicht an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD zu beteiligen. Diese Entscheidung basiert auf mehreren Faktoren. Erstens sieht die Fraktion aktuell keine juristische Grundlage, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot entspricht. Auch wenn die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird, reichen die Beweise für ein Verbot nicht aus. Zweitens könnte ein langwieriges Verfahren der AfD die Möglichkeit bieten, sich als Märtyrer darzustellen. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein gescheiterter Antrag der AfD ein verfassungsgerichtliches Gütesiegel verleihen würde. Die Fraktion betont, dass die politische Auseinandersetzung der richtige Weg sei, um die AfD zu bekämpfen, und dass ein Verbot die zugrunde liegenden Probleme in der Gesellschaft nicht löst.
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