Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem möglich?
„Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden.
Teil 1: Erläuterung der Hintertür
Teil 2 : Eure Fragen zu
- Anwendungsbereich
- Ablauf bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
- drohenden Bußgeldern
- Tipps
- Ausblick
0:28 Geltung für Selbstständige /Soloselbständige
02:11 1. Schritt Meldepflicht ein Gesundheitsamt
02:33 2. Schritt Gesundheitsamt kann Nachweis anfordern
02:52 3. Schritt Vorlage von Nachweis/Argumente
03:02 Ordnungswidrigkeit, wenn Nachweis „nach Aufforderung“ nicht vorgelegt wird
03:17 Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt
04:29 Argumente, die gegen Tätigkeitsverbot sprechen könnten
06:44 drohende Bußgelder
08:01 Überforderung der Gesundheitsämter
10:02 Anforderungen an Immunitätsnachweis ( vgl. Weihnachtsgeschenk in Österreich)
11:31 Bitte von Anrufen abzusehen
Rechtsstand :
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8 months ago 00:23:21 1
Schock des Jahres: DAS rollt auf uns zu (bis Ende Juni!)