Bundesregierung: Israel hält sich an IGH-Verpflichtung, Gewalt gegen Zivilisten einzudämmen

Am 12. Januar hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag den israelischen Staat völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, die Gewalt gegen palästinensische Zivilisten einzudämmen und diese besser zu schützen. Mittlerweile ist über ein Monat vergangen und die Zahl der getöteten Zivilisten steigt weiter an. Sie liegt laut UN-Angaben bei über . Erst kürzlich hat die israelische Armee Flüchtlingslager in Rafah bombardiert. Zivilisten im Gazastreifen werden von UN-OCHA, Stand 15. Februar, der Phase 5 bei einer Hungersnot zugeordnet, d.h. Katastrophenlevel und vom Hungertod bedroht. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, auf Grundlage welcher konkreten Erkenntnisse die Bundesregierung nach wie vor behauptet, Israel halte sich an die IGH-Vorgaben zum besseren Schutz von Zivilisten in Gaza. NachDenkSeiten – Die kritische Website Der gesamte Hintergrund-Artikel mit Quellennachweisen und dem Protokollauszug im Kontext zum Nachlesen: Artikel veröffentlicht am: 16. Februar 2024 um 11:00 Autor: Florian Warweg Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz Weitere Beiträge der NachDenkSeiten zur Bundespressekonferenz finden Sie hier Youtube-Playlist “NDS auf der Bundespressekonferenz“ Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter Gefällt Ihnen unser Video? Wir bitten Sie um Ihre Hilfe, damit wir auch weiterhin unsere Dienste für Sie täglich, kostenlos und werbefrei leisten können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! BITTE BEACHTEN SIE UNSERE NEUE KONTOVERBINDUNG: Kontoinhaber: IQM e.V. NachDenkSeiten BZA, Kreditinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau, IBAN: DE54548913000001214713, BIC: GENODE61BZA, Verwendungszweck: Förderbeitrag Auch über PayPal können Sie unsere Arbeit finanziell fördern. Entweder an foerderung@ oder mittels unserer : @NachDenkSeiten #Bundespressekonferenz #BPK #NDSBPK #NDS #NachDenkSeiten #FlorianWarweg #IGH #Israel #Gaza
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