VERFASSUNGSWIDRIG: “Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat.” - Erbschaftsteuer vor Gericht!
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Erhöhung der Erbschaftsfreibeträge. Bayern hat dies beantragt, da Immobilienpreise und Inflation gestiegen sind. Ob die Freibeträge angehoben werden, ist offen. Denkbar ist eine Anpassung der Steuerbefreiungen. Relevanz hat das Verfahren für Erben mittlerer sechsstelliger Summen. Bestandskräftige Steuerbescheide bleiben unverändert. Einspruch gegen Bescheide ist möglich, um auf eine rückwirkende Verfassungswidrigkeit zu hoffen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nach 2-3 Jahren zu rechnen.
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