SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ: “Frau Broder“! Vorname und Geschlechtseintrag sind jetzt einfach zu ändern
SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ: “Frau Broder“! Vorname und Geschlechtseintrag sind jetzt einfach zu ändern
Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz sollen intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen. Dazu muss jeweils drei Monate vor der Erklärung eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Diese ist ab dem 1. August möglich.
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