Das passiert, wenn der Verfassungsschutz die AfD beobachtet

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will die Alternative für Deutschland (AfD) als “rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen - das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Weil diese Information an die Öffentlichkeit gekommen ist und der Verfassungsschutz damit mutmaßlich gegen Abmachungen in einem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln verstoßen hat, konnte die AfD aber einen so genannten „Hängebeschluss“ erwirken. Das bedeutet, dass der Verfassungsschutz die AfD erst einmal doch nicht als Verdachtsfall einstufen darf - mindestens so lange, bis das Verfahren vor Gericht abgeschlossen ist. Aber: Was bedeutet es konkret, wenn die AfD beobachtet wird? Welche Auswirkungen könnte es haben? Und: Wie geht die AfD damit um? Antworten darauf gibt es in diesem Video. Hintergründe zu den Recherchen des “Spiegel“ und anderen -
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