Schwere juristische Klatsche für Verfassungsschutz und Haldenwang

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte am vergangenen Wochenende nach Ende eines ersten AFD-Parteitages gegenüber DPA gesagt, daß Partei und AFD-Politiker zunehmend rechtsextremistisch ausgerichtet wären. U.a. meinte er: “Wahlbewerber äußerten zunehmend rechtsextremistische Verschwörungstheorien.“ Auch hatte Haldenwang am vergangenen Sonntag gesagt, daß gemäßigte Vertreter in der AFD so gut wie keine Rolle mehr spielten. Die AFD erwirkte dazu eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung im Rahmen eines Eilantrages. Am heutigen 3. August unterzeichnete das BfV nun freiwillig gegenüber dem Verwaltungsgericht eine “Stillhaltezusage“ bis zum Ende der noch bis zum 6. August laufenden Europawahlversammlung. (Az. Z13-018-630003-0013-0077/23 S.) Die Zusage erfolgte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! Die AFD möchte die Angelegenheit nach dem Ende des Parteitages weiterführen und gerichtlich klären lassen. Denn das Verwaltungsgericht Köln war nicht der AFD-Meinung gefolgt, daß nach Ende des jetzt stattfindenden Parteitages eine mögliche Beeinträchtigung der bundesdeutschen Willensbildung bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen am 8. Oktober maßgeblich wäre.
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