Verwaltungsgericht erlaubt russische Flaggen - Berliner Polizei legt Beschwerde ein

Vor den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben der Polizei auch das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen erlaubt. Gegen diese Entscheidung habe die Polizei jedoch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Mit einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde noch für denselben Tag gerechnet. Mehr dazu:
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