einschränken

Nach Art. 1 unseres Grundgesetzes sind unsere Grundrechte unverletzlich und unveräußerlich. Einige Menschen berufen sich aktuell auf diesen Passus und sagen, dass es nicht in Ordnung sei, wenn der Staat durch Gesetze ihre Grundrechte einschränkt. Sie rufen sogar nach Art. 20, Abs. 4 zum Widerstand auf, weil sie der Meinung sind, dass man sich widersetzen dürfe, wenn die Grundrechte eingeschränkt werden. Das ist falsch. Grundrechte MÜSSEN in einer freien Gesellschaft sogar eingeschränkt werden können. Nämlich immer dann, wenn das Grundrecht des einen auf das Grundrecht des anderen trifft. Wie das funktioniert und wieso das letztendlich dazu führt, dass Gesetze ganz gezielt die Einschränkung von Grundrechten regeln, das erkläre ich in diesem Video. Weiterführende “Literatur“ dazu: (Deutschland)#Einschränkbarkeit https:
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